Allgemeines zu Meeresschutzgebieten

Die Einrichtung von Meeresschutzgebieten zielt auf den Erhalt mariner Ökosysteme in möglichst naturnahem Zustand ab. Im Prinzip geht es dabei um den Schutz oder die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, d. h. die Vielfalt der Arten, Lebensräume und Funktionen des Ökosystems. Dieses Ziel wird durch Schutzmaßnahmen verfolgt, um die negativen Auswirkungen menschlicher Aktivitäten und nach Möglichkeit des Klimawandels zu minimieren. Ein sehr wichtiges Anliegen ist es, die Überfischung kommerziell genutzter Fische, Tintenfische, Krebse oder auch Muscheln zu verhindern oder bereits überfischten Beständen Schutzgebiete zur Erholung anzubieten.

Meeresschutzgebiete gibt es heute in vielfältigster Ausprägung, was den Schutzstatus und die Größe anbelangt. In den seltensten Fällen sind alle menschlichen Aktivitäten verboten. Meistens sind die sogenannten No-Take-Zonen jedoch Teil größerer Meeresschutzgebiete mit Mehrfachnutzung, in denen die menschlichen Aktivitäten zwar eingeschränkt und gesteuert, aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Meeresschutzgebiete können auch in ihrer Größe stark variieren. Viele küstennahe Meeresschutzgebiete sind relativ klein und fallen in den nationalen Zuständigkeitsbereich, wie z. B. ein lokales Ästuar. Es gibt jedoch auch Beispiele für größere Meeresschutzgebiete, die ganze biogeografische Regionen mit einer Fläche von Tausenden von km² in internationalen Gewässern abdecken. Es hat sich gezeigt, dass gut konzipierte und wissenschaftlich fundierte Meeresschutzgebiete, die angemessen gemanagt werden (vor allem streng geschütze Meeresschutzgebiete), nützliche Instrumente für den Meeresschutz sind und gleichzeitig die Fischereierträge steigern können

Mehr als 70 Nationen aus aller Welt haben sich bisher der 30x30 Initiative unter der Global Ocean Alliance angeschlossen, die darauf abzielt, bis zum Jahr 2030 30% der Meeresflächen der Erde durch Schutzgebiete zu schützen. Dieses Ziel ist kürzlich formell in den Biodiversitätsvertrag des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) aufgenommen worden.

Meeresschutzgebiete in der Antarktis

Unter dem Antarktisvertrag sind die Gewässer rund um den antarktischen Kontinent internationale Gewässer. Sie dürfen nur auf friedliche und nachhaltige Weise genutzt und erforscht werden. Die Nutzung und der Schutz der lebenden Meeresschätze der Antarktis wird durch das Übereinkommen zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) geregelt. Der 1982 gegründeten Kommission gehören derzeit 28 Mitgliedstaaten an (darunter auch Deutschland), die sich regelmäßig treffen, um zu erörtern, wie die Ökosysteme des Südpolarmeeres geschützt und gleichzeitig nachhaltig bewirtschaftet werden können.

CCAMLR hat sich im Jahr 2009 verpflichtet, ein repräsentatives Netz von Meeresschutzgebieten rund um die Antarktis zu schaffen. Zu diesem Zweck wurde das CCAMLR Konventionsgebiet in neun Planungsgebiete unterteilt, um sicherzustellen, dass das rund um die Antarktis entwickelte Netzwerk von Meeresschutzgebieten repräsentativ und umfassend ist. Das Verfahren und die Anforderungen für die Einrichtung von CCAMLR Meeresschutzgebieten sind in der Erhaltungsmaßnahme 91-04 festgelegt.

Bislang hat CCAMLR zwei Meereschutzgebiete erfolgreich verabschiedet: Ein Meereschutzgebiet bei den Süd-Orkney Inseln, ein Weiteres im Rossmeer. Weitere Informationen über bestehende und vorgeschlagene CCAMLR Meereschutzgebiete finden Sie im CCAMLR MPA Information Repository (CMIR).

Vorschläge für Meeresschutzgebiete können von einem oder mehreren CCAMLR Mitgliedsstaaten eingebracht werden. Die Vorschläge müssen sich auf die "besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse" stützen und das Gebiet, die Schutzziele sowie die eingeschränkten und verbotenen Aktivitäten genau beschreiben. Der Vorschlag muss dann von allen CCAMLR-Mitgliedern einstimmig angenommen werden. Nach der Verabschiedung eines Meereschutzgebietes muss ein Forschungs- und Überwachungsplan entwickelt werden mittels dessen geprüft wird, ob die formulierten Schutzziele durch das eingerichtete Meeresschutzgebiet auch erreicht werden.