Fischerei im Weddellmeer

Die Fischerei im Weddellmeer wird, wie im gesamten CCAMLR-Übereinkommensgebiet, nach dem ökosystembasierten und vorsorgenden Ansatz bewirtschaftet. Die Fangbeschränkungen werden nach Entscheidungsregeln festgelegt, die die langfristige Nachhaltigkeit der Fischerei gewährleisten sollen. Diese Beschränkungen und die anderen in den Erhaltungsmaßnahmen festgelegten operativen Aspekte bestimmen, wann, wo und wie im Südpolarmeer gefischt werden darf, um mögliche negative Auswirkungen auf das Ökosystem zu kontrollieren und zu verhindern. Die entsprechenden Verordnungen sind in der Regel an eine bestimmte Fangsaison gebunden und gelten derzeit für die Fischerei auf Seehecht, Eisfisch und Antarktischen Krill. Der Status und die Bewirtschaftung der Fischerei sowie deren Auswirkungen auf das Ökosystem werden jährlich von den CCAMLR-Arbeitsgruppen "Statistik, Beurteilungen und Modellierung" (WG-SAM), "Ökosystemüberwachung und -Management" (WG-EMM) und "Bewertung der Fischbestände" (WG-FSA) sowie dem Wissenschaftsausschuss auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und Informationen überprüft. Der Status und die Bewirtschaftung der Fischerei können in den CCAMLR-Fischereiberichten nachgelesen werden.


Derzeit wird der Antarktische Seehecht (Dissostichus mawsoni) in der Weddellmeer-Region nicht durch lizenzierte Fischerei befischt. Nur im östlichen Teil des Weddellmeeres (CCAMLR Statistisches Untergebiet 48.6) betreiben Japan, Südafrika und Spanien seit einigen Jahren eine Seehecht-Versuchsfischerei mit Langleinen. Pro Land darf nicht mehr als ein Schiff gleichzeitig fischen. Diese Fischerei wird durch die Erhaltungsmaßnahme 41-04 geregelt, die jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Der Fischfang darf nur in den speziell ausgewiesenen Gebieten (Forschungsblöcke 48.6_2, 48.6_3, 48.6_4, 48.6_5) stattfinden, die in der obenstehenden Karte (aus CCAMLR Online GIS) dargestellten sind. Die Gesamtfangmenge von Dissostichus mawsoni im statistischen Untergebiet 48.6 belief sich in der Saison 2021/22 auf 351 Tonnen (= 62 % der Fanggrenze).

Obwohl vor einigen Jahren einzelne CCAMLR Mitgliedsstaaten die Absicht geäußert haben, Versuchsfischerei auf Antarktischen Krill (Euphausia superba) im Weddellmeer zu betreiben, wird dort derzeit kein Krill gefangen.

Deutschland hat keine Fischereiinteressen weder im Weddellmeer noch in anderen Regionen des CCAMLR-Übereinkommensgebietes.

Einige Fakten über den Antarktischen Seehecht

  • kann eine Länge von mehr als zwei Metern und ein Gewicht von mehr als 150 kg erreichen

  • kann bis zu etwa 50 Jahre alt werden

  • braucht lange Zeit, um geschlechtsreif zu werden (etwa 13 bis 17 Jahre)

  • Laichintervall unbekannt, laicht möglicherweise nicht jedes Jahr

  • Spitzenprädator, ernährt sich von einer Vielzahl von Fischen und Tintenfischen

  • wichtige Beute für z.B. Weddell-Robben, Killerwale und Riesenkalmare

  • wird auf dem Weltmarkt sehr geschätzt

  • wird das "weiße Gold" der Antarktis genannt

  • zieht die Aufmerksamkeit der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten (IUU) Fischerei auf sich